Stark! 
Die Terminierung hat geklappt.
Du kannst dich darauf freuen!
Siehe dir als Vorbereitung, unsere Fallstudien an, falls du es noch nicht getan hast.
Konkrete Umsetzungsbeispiele
1. Social Media Management
2. Leadgenerierung
3. Videoschnitt
4. Grafikdesign
5. Reichweitenausbau
6. Buchhaltung
7. Website & IT
8. Recherche
9. Datenpflege
10. Nachrichten Korrespondenz
11. Auswertung von Unternehmensdaten
Konkrete Umsetzungsbeispiele
1. Social Media Management
2. Leadgenerierung
3. Videoschnitt
4. Grafikdesign
5. Reichweitenausbau
6. Buchhaltung
7. Website & IT
8. Recherche
9. Datenpflege
10. Nachrichten Korrespondenz
11. Auswertung von Unternehmensdaten
Was unsere Kunden berichten
Häufig gestellte Fragen
Klicke auf die Fragen, um die Antworten aufzuklappen
Es kommt darauf an, wie viel du die Assistenz zeitlich auslastest. Wenn die Assistenz bei dir Vollzeit arbeitet, dann hat die Person keine Zeitressourcen noch woanders zu arbeiten. Wenn du nur eine Unterstützung in Teilzeit benötigst, dann sucht sich die Assistenz sicherlich noch weitere Auftraggeber.
Wir verfügen über ein Netz von über 1.000+ freiberuflichen Assistenten, die nach Auftraggebern, wie dir suchen. Alle Assistenten, die wir dir vermitteln, arbeiten, auf selbstständiger Basis. Wie bei Selbstständigen aus Deutschland auch bekommst du eine Rechnung, bezahlst diese und fertig. Einfach und unkompliziert.
In vielen Ländern, wie Georgien, Belarus, Kazakhstan, Usbekistan usw. liegen die durchschnittlichen Stundenlöhne umgerechnet bei circa 2-3€. Mit dir verdienen sie 5-10€ die Stunde, also das Doppelte! Kurz: Es ist nicht fair, sondern überdurchschnittlich gut in diesen Ländern bezahlt. Du tust also dir und den Assistenten etwas Gutes.
Ja. Wie bei einem deutschen Freiberufler auch bekommst du eine handelsübliche Rechnung ausgestellt. Diese Rechnungen werden ganz normal vom deutschen, österreichischen oder schweizerischem Finanzamt akzeptiert.
Nein. Die Scheinselbstständigkeit ist ein Gesetz, welches sich an Selbstständige richtet, die z. B. in Deutschland oder Österreich ansässig sind. Diese dürfen nicht dauerhaft nur für 1 Kunden arbeiten, da dies einem Angestelltenverhältnis gleichen würde. Das Gesetz der Scheinselbstständig gibt es in unseren osteuropäischen Ländern nicht. Deshalb kannst du mit reinstem Gewissen mit unseren freiberuflichen Assistenten langfristig zusammenarbeiten.
Die vermittelten Assistenten sind alle Freiberufler. D.h. es gibt keine gesetzlichen Kündigungsfristen, wie bei Angestellten. In einem Vertrag auf freiberuflicher Basis könnt ihr eure Bedingungen festhalten.
Verträge sind zum Vertragen da: Unsere Empfehlung ist es bei jeder längerfristigen Zusammenarbeit immer einen Vertrag auf freiberuflicher Basis aufzusetzen. Eine solche anwaltlich geprüfte Vertragsvorlage bekommst du von uns. Dort könnt ihr eure Bedingungen festhalten, sodass ihr beide in eine langfristige und fruchtbare Zusammenarbeit treten könnt.
Es gibt zwei simple Wege, deinen Mitarbeiter zu bezahlen. Erstens, eine einfache Überweisung auf das IBAN-Konto des Mitarbeiters. Zweitens, Zahlungsdienstleister wie PayPal und Co nutzen. Hierzu schicken wir dir im Prozess natürliche alle nützlichen Informationen zu.
Damit sich eine Vermittlung für dich rechnet, gibt es eine Mindestanforderung. Du solltest mindestens Aufgaben für 10 Stunden pro Woche bzw. 2h pro Tag zu vergeben haben.