Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der OL Ventures Ltd. – RemoteHeroes
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Gesellschaften und sonstige geschäftlich handelnde Personen oder Organisationen (B2B). Verbraucher sind von der Nutzung des Angebots ausgeschlossen.
(2) Diese AGB gelten international für alle Verträge zwischen der OL Ventures Ltd., Zypern (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.
(3) Diese AGB gelten für alle Verträge, die ab dem 22.07.2026 geschlossen werden. Für Verträge, die vor diesem Datum geschlossen wurden, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB fort.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter bietet unter der Marke „RemoteHeroes“ die Vermittlung deutschsprachiger virtueller Assistenzen an. Kunden erhalten auf Basis ihrer Anforderungen passende Kandidatenvorschläge.
(2) Grundlage der Vermittlung ist das zwischen Anbieter und Kunde abgestimmte Bewerber- und Aufgabenprofil („Bewerberprofil“). Dieses wird dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform übermittelt.
(3) Der Anbieter unterstützt organisatorisch und beratend im Vermittlungsprozess. Die finale Entscheidung über Auswahl, Beauftragung und Einsatz der Assistenz trifft ausschließlich der Kunde.
(4) Vom Anbieter bereitgestellte Materialien (z. B. Vertragsvorlagen, Leitfäden oder Arbeitsanleitungen) dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar.
§ 3 Vertragsschluss und Zahlungsmodalitäten
§ 3a Monatliches Zahlungsmodell
(1) Die monatliche Vergütung wird ausschließlich über den Zahlungsanbieter Stripe abgewickelt, insbesondere mittels SEPA-Lastschrift oder hinterlegter Zahlungsmethode.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch Eingabe der Zahlungsdaten, aktive Bestätigung dieser AGB sowie Abschluss des kostenpflichtigen Bestellvorgangs im Stripe-Bezahlformular.
(3) Die monatliche Provision beträgt 350 EUR netto pro Assistenzposition.
(4) Die monatliche Zahlung bezieht sich auf eine Assistenzposition und nicht auf eine konkrete Person.
Oder
§ 3b Testphase im monatlichen Zahlungsmodell
(1) In Sondersituationen kann eine Testphase vereinbart werden. Beispielsweise wenn das Aufgabenprofil des Mitarbeiters sehr speziell ist und somit unklar, ob und wie schnell wir einen passenden Mitarbeiter vermitteln können.
(2) Während der Testphase beträgt die monatliche Vergütung 200 EUR netto.
(3) Die Testphase kann zwei (2), drei (3) oder vier (4) Monate umfassen.
(4) Nach Ablauf der vereinbarten Testphase erfolgt automatisch die Umstellung auf die reguläre monatliche Vergütung gemäß § 3a.
(5) Eine gesonderte Zustimmung zur Umstellung ist nicht erforderlich.
§ 4 Laufzeit Pausierung und Kündigung
(1) Im monatlichen Zahlungsmodell besteht keine Mindestlaufzeit.
(2) Der Kunde kann die Zusammenarbeit jederzeit mit Wirkung zum nächsten Abrechnungszeitpunkt kündigen oder pausieren.
(3) Die Kündigung muss spätestens drei (3) Tage vor dem nächsten Abbuchungsdatum in Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp oder vergleichbarer Kommunikationskanal) erfolgen.
(4) Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits abgebuchter Beträge.
(5) Mit Wirksamwerden der Kündigung entfällt der Anspruch auf weitere Kandidatenvorschläge sowie Unterstützungsleistungen.
(6) Nach Kündigung ist es dem Kunden untersagt, bereits übermittelte Kandidaten, vorgeschlagene Assistenzen oder im Rahmen des Vertrages ausgewählte Assistenzen direkt oder indirekt zu kontaktieren, zu beschäftigen oder zukünftig mit diesen zusammenzuarbeiten, sofern keine aktive Vergütungsvereinbarung mit dem Anbieter besteht.
(7) Anstelle einer Kündigung kann der Kunde die Zusammenarbeit pausieren. Eine Pausierung ist insgesamt für maximal drei (3) Monate innerhalb eines Kalenderjahres möglich. Nicht genutzte Pausierungszeiträume können nicht auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden. Voraussetzung für die Pausierung ist, dass vor Beginn der Pausierung ein verbindliches Enddatum der Pausierung festgelegt wird. Zum festgelegten Enddatum wird die Zusammenarbeit automatisch zu den zuvor vereinbarten Vertragsbedingungen fortgesetzt.
(8) Während der Pausierung entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der monatlichen Vergütung. Gleichzeitig ruhen sämtliche Leistungen des Anbieters. Insbesondere finden während der Pausierung keine Vermittlungsleistungen, keine Betreuung sowie keine Zusammenarbeit mit der vermittelten Assistenz statt. Der Kunde verpflichtet sich, die Assistenz während der Pausierung weder direkt noch indirekt für Arbeitsleistungen einzusetzen.
(9) Der Kunde kann die Pausierung jederzeit vorzeitig beenden. Hierzu genügt eine Mitteilung in Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp). Mit der Reaktivierung lebt der Vertrag einschließlich der monatlichen Vergütung und sämtlicher Leistungen ab dem vereinbarten Reaktivierungsdatum wieder auf.
§ 5 Abschluss des Vermittlungsauftrags
Monatliches Zahlungsmodell:
Im monatlichen Zahlungsmodell besteht der Vertrag fortlaufend, solange keine Kündigung gemäß § 4 erfolgt.
§ 6 Garantien
(1) Geld-zurück-Garantie
Führt der Kunde nachweislich zehn (10) Bewerbungsgespräche ohne Auswahl einer Assistenz, kann der Kunde eine vollständige Rückerstattung der bis dahin gezahlten Vergütung verlangen, sofern der Vermittlungsprozess ernsthaft betrieben wurde.
-
(2) Ersatzgarantie – Monatliches Zahlungsmodell
Fällt eine Assistenz weg, verpflichtet sich der Anbieter, schnellstmöglich Ersatz zu finden. Während der Ersatzsuche besteht die Zahlungspflicht fort.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich zu aktiver Mitwirkung im Vermittlungsprozess.
(2) Ablehnungen von Kandidaten sollen kurz begründet werden, um weitere Vorschläge zu optimieren.
(3) Das zwischen Anbieter und Kunde bestätigte Bewerberprofil ist Grundlage des Vermittlungsauftrags. Wesentliche Änderungen des Bewerberprofils gelten als neuer Auftrag, sofern der Anbieter diese Änderungen nicht ausdrücklich in Textform akzeptiert und dem bestehenden Auftrag zuordnet.
§ 8 Rechte und Pflichten des Anbieters
(1) Der Anbieter kann Verträge aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei fehlender Mitwirkung oder unzumutbarem Verhalten gegenüber Assistenzen oder Mitarbeitern.
(2) Der Anbieter haftet ausschließlich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
(3) Die Assistenz arbeitet organisatorisch im Auftrag und unter Verantwortung des Kunden. Für Handlungen, Leistungen oder Pflichtverletzungen der Assistenz haftet der Anbieter nicht. Etwaige Haftung trifft ausschließlich die Assistenz selbst oder den Kunden, in dessen Namen die Assistenz tätig wird.
§ 9 Schutzrechte und Abwerbeverbot
(1) Eine direkte oder indirekte Abwerbung der Mitarbeiter des Anbieters oder vermittelter Assistenzen oder ohne bestehende Vergütungsvereinbarung ist untersagt.
(2) Sämtliche bereitgestellten Inhalte, Prozesse und Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Anbieters.
§ 10 Abrechnung und Steuern
(1) Die Abrechnung erfolgt – bei gültiger Umsatzsteuer-ID – im Reverse-Charge-Verfahren ohne Ausweis der Mehrwertsteuer.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
(2) Es gilt das Recht der Republik Zypern. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Larnaka, Zypern.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
© OL Ventures Ltd., 2025