Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der OL Ventures Ltd. – Remote Heros


§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und juristische Personen. Verbraucher sind von der Nutzung des Angebots ausgeschlossen.


§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die OL Ventures Ltd. (nachfolgend „Anbieter“) bietet unter der Marke „Remote Heros“ die Vermittlung von deutschsprachigen virtuellen Assistenzen an. Kunden (nachfolgend „Kunde“) erhalten auf Basis ihrer Anforderungen passende Kandidatenvorschläge.

(2) Grundlage der Vermittlung ist das vom Kunden im Verkaufsgespräch bestätigte Bewerber- und Aufgabenprofil („Bewerberprofil“). Dieses Bewerberprofil wird dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform (z. B. per E-Mail/PDF) übermittelt. Mit Vertragsschluss (Unterzeichnung oder Abschluss über Stripe) bestätigt der Kunde, dass das übermittelte Bewerberprofil die maßgebliche Grundlage des Vermittlungsauftrags ist.
(3) Der Anbieter erbringt zudem auf Wunsch eine ergänzende Unternehmensberatung via Zoom zu den Themen: Aufbau interner Strukturen, Etablierung effizienter Prozesse für virtuelle Assistenzen und allgemeiner unternehmerischer Ausbau.
(4) Der Anbieter berät und unterstützt den Kunden im Vermittlungsprozess. Die finale Entscheidung über die Auswahl der Assistenz trifft ausschließlich der Kunde. Lehnt der Kunde einen oder mehrere vorgeschlagene Kandidaten ab, ist er verpflichtet, eine kurze Begründung zu geben. Dies dient der Optimierung zukünftiger Vorschläge und erhöht die Wahrscheinlichkeit einer schnellen und zielführenden Vermittlung.
(5) Der Anbieter stellt auf Wunsch unterstützende Materialien (z. B. Vertragsvorlagen, Briefings, Leitfäden, Arbeitsanleitungen) zur Verfügung. Diese sind unverbindlich, ersetzen keine Rechtsberatung und erfolgen auf eigene Verantwortung des Kunden.


§ 3 Vertragsschluss und Zahlungsmodalitäten

§ 3a) Einmalige Zahlung
(1) Der Vertragsschluss erfolgt entweder über:
– die Unterzeichnung eines Vertrags via PandaDocs mit Bestätigung der AGB und Datenschutz,
– oder über den Zahlungsanbieter Stripe durch Bestätigung der AGB und Datenschutz via nicht vorausgewählter Checkbox mit dem Klick auf den Button „Kostenpflichtig abonnieren“.
(2) Der Kunde kann entweder die volle Vergütung sofort zahlen oder eine Ratenzahlung mit dem Anbieter vereinbaren. Die Zahlung erfolgt per Rechnung und Banküberweisung.
(3) Es gelten zwei Preisstufen:
– 2.400 EUR netto bei Assistenz mit max. 40 Std./Monat (ø bis 2 Std./Tag)
– 4.200 EUR netto bei Assistenz mit über 40 Std./Monat (ø über 2 Std./Tag)


§ 3b) Monatliche Zahlung
(4) Die monatliche Zahlung erfolgt ausschließlich über den Zahlungsanbieter Stripe. Der Kunde schließt den Vertrag durch Eingabe seiner Daten, Bestätigung der AGB und Datenschutz und Klick auf „Kostenpflichtig abonnieren“ ab. Stripe sendet dem Kunden automatisch eine Monatsrechnung an die angegebene E-Mail-Adresse.
(5) Die monatliche Gebühr beträgt:
– 250 EUR netto bei max. 40 Std./Monat (ø bis 2 Std./Tag)
– 350 EUR netto bei über 40 Std./Monat (ø 3-5 Std./Tag)
– 450 EUR netto bei über 40 Std./Monat (ø 6-8+ Std./Tag)

§ 3c) Wechsel vom monatlichen Zahlungsmodell zur Einmalzahlung

(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, während einer laufenden Zusammenarbeit im monatlichen Zahlungsmodell einmalig in das Modell der Einmalzahlung zu wechseln.

(2) Die Höhe der Einmalzahlung richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Wechsels vereinbarten monatlichen Preisstufe und entspricht dem Zwölffachen der monatlichen Gebühr (Beispiel: 350€ x 12 = 4.200€). Bereits geleistete monatliche Zahlungen werden nicht angerechnet.

(3) Mit vollständiger Zahlung der Einmalvergütung endet das monatliche Zahlungsmodell, und es fallen keine weiteren monatlichen Gebühren an.

(4) Mit dem Wechsel in das Modell der Einmalzahlung entfallen sämtliche Leistungen und Servicebestandteile, die ausschließlich Bestandteil des monatlichen Zahlungsmodells sind. Dies betrifft insbesondere, aber nicht abschließend:
– die unbegrenzte Ersatzgarantie,
– fortlaufende Betreuungs- und Managementleistungen,
– Trainings-, Weiterentwicklungs- und Schulungsangebote für die Assistenz,
– weitere laufende Service- und Supportleistungen.

(5) Ab dem Zeitpunkt des Wechsels gelten ausschließlich die Bedingungen, Leistungsumfänge und Garantien des Modells der Einmalzahlung gemäß diesen AGB.


§ 4 Preise, Preisänderungen und Preisanpassungen

Einmalige Zahlung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter sofort mitzuteilen, wenn sich die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit seiner Assistenz einmalig oder dauerhaft über 40 Stunden erhöht. In diesem Fall wird die Differenz von 2.400 EUR auf 4.200 EUR nachträglich in Rechnung gestellt. Nachträgliche Aufstufungen müssen rückwirkend geltend gemacht werden.

Monatliche Zahlung
(2) Auch hier ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen, wenn eine Änderung des Stundenkontingents eine andere Preisstufe erfordert. Die neue Preisstufe gilt ab dem Folgemonat. Rückwirkende Anpassungen zugunsten des Kunden sind ausgeschlossen, Aufstufungen jedoch auch rückwirkend notwendig.


§ 5 Laufzeit und Kündigung

Einmalige Zahlung
(1) Mit Auswahl der Assistenz über Textform (schriftlich via WhatsApp, Telegram, Signal oder E-Mail) gilt der Vermittlungsauftrag als abgeschlossen.

(2) In der Regel dauert eine Vermittlungszyklus circa 30 Tage, sofern der Kunde den Prozess nicht verzögert. Der Vermittlungsprozess muss innerhalb von 10 Monaten ab Vertragsschluss abgeschlossen werden, um exzessiven Verzug und Aufschiebung seitens des Kunden einzuschränken. Danach verfällt der Anspruch auf Durchführung und der Auftrag gilt als erfüllt. Eine Rückerstattung gezahlter Beträge ist ausgeschlossen.


Monatliche Zahlung
(3) Die monatliche Servicegebühr bezieht sich auf eine konkrete Mitarbeiterposition - nicht auf eine konkrete vermittelte Person. Sie beginnt mit sofortiger Wirkung nach Vertragsschluss über Stripe und läuft, solange der Kunde eine Assistenz über den Anbieter beschäftigt oder eine Ersatzvermittlung wünscht. Auch in der Findungsphase eines Ersatzes bleibt die Zahlungspflicht bestehen.
(4) Es besteht keine Mindestlaufzeit. Der Kunde kann jederzeit mit Wirkung zum nächsten Zahlungstermin kündigen. Die Kündigung muss spätestens 3 Tage vor dem nächsten Abbuchungsdatum schriftlich erfolgen. Andernfalls ist keine Rückerstattung möglich.
(5) Im Falle einer Kündigung entfällt der Anspruch auf weitere Vorschläge von Kandidaten und Unterstützung. Bereits übermittelte Kandidaten dürfen nicht mehr kontaktiert oder beauftragt werden.


§ 6 Garantien

(1) Geld-zurück-Garantie (Einmalige- und monatliche Zahlung): 

(1a) Führt der Kunde nachweislich 10 Bewerbungsgespräche ohne Auswahl einer Assistenz, kann der Kunde eine vollständige Rückerstattung des bisher gezahlten Betrags verlangen und den Vertrag kündigen. Die Garantie gilt unbegrenzt ab dem 10. Bewerbungsgespräch. Ein Anspruch besteht nur bei schriftlicher Mitteilung. Der Kunde trägt die Nachweispflicht der geführten Bewerbungsgespräche.

(1b) Die Geld-zurück-Garantie setzt voraus, dass der Kunde die Vermittlung auf Grundlage des bestätigten Bewerberprofils ernsthaft betreibt und mit dem Ziel handelt, eine passende Assistenz auszuwählen. Ein Anspruch aus der Geld-zurück-Garantie besteht insbesondere nicht, wenn (i) der Kunde nach Vertragsschluss wesentliche Änderungen des Bewerberprofils verlangt und der Anbieter diesen Änderungen nicht zustimmt, (ii) der Kunde Bewerbungsgespräche nur führt, um die Geld-zurück-Garantie auszulösen (ohne echte Auswahl- oder Beauftragungsabsicht), oder (iii) der Kunde Kandidaten wiederholt ohne sachliche, an das bestätigte Bewerberprofil anknüpfende Gründe ablehnt. In diesen Fällen gilt der Vermittlungsauftrag auf Basis des zuletzt bestätigten Bewerberprofils als ordnungsgemäß erfüllt. Der Kunde kann den Vertrag beenden; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht jedoch nicht.“

(2) Ersatzgarantie (Einmalzahlung): 

Da der Kunde am besten weiß, was er braucht, liegt es in seiner Verantwortung zu prüfen, ob die vorgeschlagene Assistenz zu seinen Anforderungen und Erwartungen passt. Eine unbegrenzte Zahl an Ersatzvermittlungen ist daher nicht möglich. Der Kunde kann zunächst eine Assistenz auswählen und – sofern diese Auswahl nicht zielführend war – bis zu zwei weitere Ersatzvermittlungen anfordern. Jede neue Auswahl startet eine neue 60-tägige Probephase. Die 60 Tage beginnen jeweils ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde dem Anbieter schriftlich – über den genutzten Kommunikationskanal (z. B. WhatsApp, Telegram, Signal oder E-Mail) – bestätigt, mit welcher Assistenz er eine Probearbeitszeit oder Zusammenarbeit beginnen möchte. Nach der dritten ausgewählten Assistenz gilt der Auftrag als abgeschlossen. Eine Rückerstattung ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen.

(3) Ersatzgarantie (monatliche Zahlung): 

Fällt eine Assistenz weg, verpflichtet sich der Anbieter, schnellstmöglich Ersatz zu finden. Während der Suchphase läuft die Zahlungspflicht weiter. Die Garantie gilt unbegrenzt für die gebuchte Assistenzposition.


§ 7 Mitwirkungspflichten

(1) Der Kunde verpflichtet sich, bei relevanter Änderung des Stundenkontingents (Überschreiten oder Unterschreiten der 40-Stunden-Grenze) sofortige Mitteilung an den Anbieter zu geben. Nur wenn die Preisstufe betroffen ist, besteht eine Mitteilungspflicht.

(2) Lehnt der Kunde Kandidatenvorschläge ab, ist eine kurze Begründung erforderlich.

(3) Bei Einmalzahlung: Reagiert der Kunde trotz mehrfacher Aufforderung über mehr als 30 Tage nicht auf zugesandte Vorschläge, bleibt der Vertrag bestehen. Eine Rückerstattung entfällt.

(4) Änderungen des Bewerberprofils während des laufenden Vermittlungsprozesses bedürfen der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. Der Anbieter ist berechtigt, Änderungen abzulehnen, insbesondere wenn diese zu einem wesentlich anderen Anforderungsprofil führen oder die Vermittlung dadurch erheblich erschwert bzw. unmöglich wird. Ohne Zustimmung bleibt ausschließlich das zuletzt bestätigte Bewerberprofil maßgeblich.


§ 8 Empfehlungsprogramm

(1) Für jede erfolgreiche Weiterempfehlung erhält der Empfehlende 10% des Auftragsvolumens netto. Voraussetzung: Der Geworbene schließt einen zahlungspflichtigen Vertrag ab und wählt eine Assistenz zur Zusammenarbeit aus. Die Geld-zurück-Garantie darf nicht in Anspruch genommen werden.

(2) Keine Auszahlung bei Eigenempfehlung oder Empfehlungen durch Mitarbeiter des Kunden.


§ 9 Rechte und Pflichten des Anbieters

(1) Der Anbieter kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei:
– mehrfach wiederholtem, unbegründetem Verschieben von Bewerbungsgesprächen.
– unzumutbarem Verhalten gegenüber Assistenzen oder Mitarbeitern.
– fehlender Mitwirkung trotz mehrfacher Aufforderung.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Noch ausstehende Raten können erlassen werden.

(2) Der Anbieter haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Für die Arbeitsleistung der Assistenz haftet der Anbieter nicht. Der Kunde ist für Auswahl und Kontrolle verantwortlich.

(3) Der Anbieter behält sich vor, Vermittlungen bei unrealistischen Bewerberprofilen abzulehnen oder bestehende Verträge zu beenden, falls das Profil nicht vermittelbar ist. In solchen Fällen erfolgt keine Rückzahlung, da der ursprüngliche Auftrag erfüllt wurde.


§ 10 Schutzrechte, Abwerbeverbot & geistiges Eigentum

(1) Der Kunde darf Mitarbeiter des Anbieters nicht direkt oder indirekt abwerben.

(2) Alle zur Verfügung gestellten Inhalte, Prozesse, Unterlagen und Leitfäden sind geistiges Eigentum des Anbieters und dürfen nicht weiterverwendet oder weitergegeben werden.

(3) Dem Kunden zur Verfügung gestellte Vorlagen dienen ausschließlich der Orientierung. Für rechtliche Gültigkeit oder Eignung ist der Kunde selbst verantwortlich.


§ 11 Abrechnung & Steuern

(1) Die Abrechnung erfolgt – bei gültiger Umsatzsteuer-ID – im Reverse-Charge-Verfahren ohne Ausweis der Mehrwertsteuer.


§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Es gilt das Recht der Republik Zypern. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Larnaka, Zypern.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.


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